Montag, 2. Juni 2008

Bildrechte wahren

Die Benutzer sind sich oft nicht im Klaren, ob ein Bild aus dem Netz oder ein Gruppenfoto veröffentlicht werden darf. Das fängt schon damit an, ob ein gescanntes Bild für seine eigene Facharbeit benutzt werden kann. Sobald dieser online gestellt wird, kommt es einer Veröffentlichung gleich, welches viele Schwierigkeiten aufwirft.
Bei Cliparts, die verfremdet werden und in Online-Galerien zugänglich sind, gelten ähnliche Regelungen. Nämlich der dass es einer Entstellung des Kunstwerks entspricht.

Andere Beispielfälle beantwortet Rechtsanwalt Matthias Noell auf fotovideohifi.magnus.de

Keine Kommentare: